Vertrauen nur in öbuv Sachverständige - aber was ist "öbuv"?

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Von einer Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) ständig geprüft und

ö    =    öffentlich

b    =    bestellt

u    =    und

v    =    vereidigt.

Die Begriffe „Sachverständiger“ und „Gutachter“sind in Deutschland rechtlich nicht geschützt.

Auftraggebern eines Gutachtens wird deshalb von Verbraucherschutz- und Bauherrenverbänden empfohlen,

auf öffentlich bestellte und vereidigte  (öbuv) Sachverständige aus dem Handwerk (von der HWK) zurückzugreifen.

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Die Bestellung stellt eine große Verantwortung dar. Sie verpflichtet in besonderem Maße zur fachlich korrekten, objektiven und immer unparteiischen Erstellung von Berichten und Gutachten. Grundlegend für die Ernennung ist die überdurchschnittliche Sachkunde. Diese wurde umfangreich geprüft. Durch die Verpflichtung zu regelmäßiger Fortbildung in hoher Qualität und breiter Themenwahl wird stete Aktualität gewährleistet. Seit langer Zeit wird von den Handwerkskammern (HWK) und den Industrie- und Handelskammern (IHK) der Qualitätsbegriff des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen betreut. Allerdings ist er nur wenigen wirklich ein Begriff. Hier geht´s zur Sachverständigen-Suche der HWK Potsdam.

Die erste Maxime der ö.b.u.v. Sachverständigen lautet:

unparteiisch   +   unabhängig   +   weisungsfrei   +   persönlich   +   gewissenhaft

der Sache (nicht Personen) verpflichtet

Lesen Sie auf dieser Seite:

Nur "Öbuv" Sachverständige sind geprüft und haben immer aktuellen Sachverstand!

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Unqualifiziert aber bestbeworben:
Vorsicht vor unseriösen Gutachter-Portalen!

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Die Tatsache, dass die Begriffe „Sachverständiger“ und „Gutachter“ frei verwendet werden dürfen, bietet die vielgenutzte Möglichkeit, mit (der Vermittlung von) vermeintlichen Gutachtertätigkeiten schnelles Geld zu verdienen. 

Es gibt Gutachter-Portale, die den Kontakt zu selbsternannten Fachkräften herstellen, die weder authentischen Qualifizierungsnachweis noch Führungszeugnis nochvorlegen müssen. Auch die angeblichen Fachgebiete  haben solide erscheinende aber absolut fiktive Bezeichnungen.

Daher: erkundigen Sie sich nach den Qualifikationen. Lassen Sie sich Nachweise zeigen. Vertrauen Sie nur in ÖBUV SACHVERSTÄNDIGE. Nur hier können Sie sich sicher sein, einen wirklich fachkundigen und unabhängigen Gutachter an Ihrer Seite zu haben.

Erfahren Sie mehr im WISO-Beitrag: Die Gutachterfalle.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lübeck hat die Sachverhalte über Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wie folgt zusammengefasst:

Was sind ö. b. u. v. Sachverständige / Gutachter?

[ö.b.u.v. = öffentlich bestellt und vereidigt]

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"Gütesiegel öffentlichen Bestellung und Vereidigung"

Öffentlich bestellte und vereidigte (öbuv) Sachverständige / Gutachter

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.

Öbuv Sachverständige / Gutachter:
Qualifikation Ständig auf dem Prüfstand

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können – wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.

Öbuv Sachverständige / Gutachter:
Aufgaben und Aufträge von Gutachtern, Beratern und Schlichtern

Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit – etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde.
Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.

Öbuv Sachverständige / Gutachter:
Gesetzgebung, Vertrauen und Sicherheit

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

Öbuv Sachverständige / Gutachter:
Öffentliche Bestellung und Vereidigung = Gütesiegel für Sachverstand

Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistungen nimmt europaweit zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines deutschen Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage: wie einen qualifizierten Sachverständigen finden?
Die Antwort fällt leicht: Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität – in Deutschland ebenso wie im Europäischen Binnenmarkt.

Quelle: Joseph Scharfenberger, IHK Lübeck

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