Vertrauen nur in öbuv Sachverständige - aber was ist "öbuv"?

Von einer Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) ständig geprüft und

ö    =    öffentlich

b    =    bestellt

u    =    und

v    =    vereidigt.

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Die Begriffe „Sachverständiger“ und „Gutachter“sind in Deutschland rechtlich nicht geschützt.

Auftraggebern eines Gutachtens wird deshalb von Verbraucherschutz- und Bauherrenverbänden empfohlen,

auf öffentlich bestellte und vereidigte  (öbuv) Sachverständige aus dem Handwerk (von der HWK) zurückzugreifen.

Die Bestellung stellt eine große Verantwortung dar. Sie verpflichtet in besonderem Maße zur fachlich korrekten, objektiven und immer unparteiischen Erstellung von Berichten und Gutachten. Grundlegend für die Ernennung ist die überdurchschnittliche Sachkunde. Diese wurde umfangreich geprüft. Durch die Verpflichtung zu regelmäßiger Fortbildung in hoher Qualität und breiter Themenwahl wird stete Aktualität gewährleistet. Seit langer Zeit wird von den Handwerkskammern (HWK) und den Industrie- und Handelskammern (IHK) der Qualitätsbegriff des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen betreut. Allerdings ist er nur wenigen wirklich ein Begriff. Hier geht´s zur Sachverständigen-Suche der HWK Potsdam.

Die erste Maxime der ö.b.u.v. Sachverständigen lautet:

unparteiisch   +   unabhängig   +   weisungsfrei   +   persönlich   +   gewissenhaft + der Sache (nicht Personen) verpflichtet

Nur "Öbuv" Sachverständige sind geprüft und haben immer aktuellen Sachverstand!

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Unqualifiziert aber bestbeworben:
Vorsicht vor unseriösen Gutachter-Portalen!

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Die Tatsache, dass die Begriffe „Sachverständiger“ und „Gutachter“ frei verwendet werden dürfen, bietet die vielgenutzte Möglichkeit, mit (der Vermittlung von) vermeintlichen Gutachtertätigkeiten schnelles Geld zu verdienen. 

Es gibt Gutachter-Portale, die den Kontakt zu selbsternannten Fachkräften herstellen, die weder authentischen Qualifizierungsnachweis noch Führungszeugnis nochvorlegen müssen. Auch die angeblichen Fachgebiete  haben solide erscheinende aber absolut fiktive Bezeichnungen.

Daher: erkundigen Sie sich nach den Qualifikationen. Lassen Sie sich Nachweise zeigen. Vertrauen Sie nur in ÖBUV SACHVERSTÄNDIGE. Nur hier können Sie sich sicher sein, einen wirklich fachkundigen und unabhängigen Gutachter an Ihrer Seite zu haben.

Kontaktieren Sie mich zu Ihrem Anliegen für ein kostenloses Erstgespräch!

Tel.:   0800 – 0 44 11 46

Mobil:   + 49 (0) 170 / 10 17 635

 

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