Baugutachten: Bewertung baulicher Mängel
bei Sanierung und Fertighaus-Bau
Das Leben verläuft nicht immer so reibungslos, wie man es sich wünscht.
Manchmal hilft dann ein Bau-Gutachten?!
Ob Sie Auftraggeber von Handwerksleistungen, potentieller Immobilienkäufer, Eigenheimbesitzer sind oder als Handwerker zur Streitbeilegung einen neutralen und fachlich kompetenten Ansprechpartner benötigen:
Ich helfe Ihnen gerne mit meiner Expertise als doppelt vereidigter öbuv-Sachverständiger.
Die Möglichkeiten sind hier ebenso vielfältig wie der individuelle Bedarf. Selbstverständlich berate ich Sie hierzu. Eine Auswahl der Gutachten-Varianten stelle ich Ihnen auf dieser Seite vor. Klicken Sie sich doch mal durch…

„Es gibt für jedes Problem die richtige Lösung.“
Thomas Nicolai, 2x-öbuv Sachverständiger.
Bau-Gutachten – die verschiedenen Möglichkeiten: auch für Fertighaus-Bau und Sanierung
Im Gegensatz zu Gerichtsgutachten werden „Private Gutachten“ von Privatpersonen, Firmen, Versicherungen usw. in Auftrag gegeben, um die fachliche Qualität einer Werkleistung zu prüfen.
Ziel eines Schiedsgutachtens ist eine außergerichtliche Einigung der Parteien. Es führt schneller und kostengünstiger zu einer Lösung als ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren.
Diese Gutachtenform kann nur durch ein Gericht beauftragt werden.
Ob Planungs- oder Ausführungsfehler, die Verwendung ungeeigneter Baustoffe, Wasserschäden oder… – im Falle eines Bauschadens muss schnell gehandelt werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Für die Schadensregulierung benötigen Sie als privater oder öffentlicher Auftraggeber zeitnah belastbare Aussagen inform eines Schadensgutachtens.
Ein immer wiederkehrendes Streitthema zwischen Mietern und Vermietern dreht sich um die Erfassung, Ursachenermittlung und Sanierung von Schimmelpilzen in der Wohnung. Hier ist fachkundige Bewertung unabdingbar, um die Umstände zu beurteilen, den Streit beizulegen und das gute Wohnklima in mehrfacher Hinsicht wieder herzustellen.
Diese sind durchzuführen, wenn eine Baumaßnahme im Bereich bestehender Bebauung realisiert wird und die Gefahr besteht, dass Schäden an der Nachbarbebauung entstehen könnten.
Auftraggeber eines solch wichtigen Gutachtens sind Sie
– als Nachbar mit der Befürchtung eines Schadens durch den Bau nebenan oder
– als Bauherr, um sicherzustellen, dass später angemeldete Schäden an den nebenstehenden Gebäuden nicht Ihnen angelastet werden können.
Aufgrund der heutigen Bauverfahren und des bestehenden Zeitdruckes sind tatsächliche Schäden aber auch der nachbarschaftliche Streit um vermeindliche Schäden an angrenzende Bauten regulär der Fall. Bei der fundierten Beweissicherung geht es darum, den Zustand der Nachbarbebauung vor Beginn der Arbeiten beweisbar festzuhalten. Werden nach Abschluss der Baumaßnahme durch die Nachbarn Schäden aus Einwirkung durch den Baubetrieb behauptet, findet sich der Bauherr regelmäßig in der Beweispflicht dafür, dass diese Schäden nicht durch die von ihm zu verantwortenden Baumaßnahmen verursacht worden sind.
Eine Einigung der Nachbarn untereinander, dass dieses Gutachten erstellt wird, kann Nachbarschaftsstreitigkeiten vorbeugen. Auf gute Nachbarschaft!
Bei größeren Schäden an Gebäuden, die von einer Versicherungsgesellschaft reguliert werden sollen, schickt diese einen eigenen Gebäudegutachter. Diese sind nur selten tatsächlich vom Fach, werden schlecht entlohnt und müssen kurz und knapp mit Kreuzen auf einem vorgefertigten Bogen bewerten. Entsprechend beurteilt dieser Gutachter nicht neutral und der Sache verpflichtet, sondern im Sinne der Versicherung, um seinen Job zu behalten.
In Streitfällen kann es sinnvoll sein, zusätzlich einen eigenen ö.b.u.v. Sachverständigen einzuschalten. Nur dieser dokumentiert unparteiisch und gewissenhaft. Die Ergebnisse sind gerichtlich plausibel darzustellen und zu denen der Versicherungsgesellschaft klar abzugrenzen.
Mit der Abnahme geht das Bauwerk von der Bauphase in die Nutzungsphase über. Das Objekt wird mit allen Rechten und Pflichten an den Bauherren übergeben. Aus diesem Grund sollten spätestens zum Abnahmezeitpunkt alle Mängel schriftlich aufgezeigt sein. Sofern nicht eine Baubegleitung mit der Aufnahme der Beanstandungen stattgefunden hat, sollte nun zur Abnahme der Bau fachkundig geprüft und eine Mängelliste erstellt worden sein, da sonst die Verantwortung der Mängelbeseitigung vom Verursacher auf den Bauherren übergeht. Auch diese Aufgabe übernehme ich gerne für Sie.
Weiterhin biete ich Ihnen an:
+ Objektbegehung und Mängeldokumentation vor Ablauf der Gewährleistung
+ Beratung zum Bauzustand vor einem Immobilienkauf
Kontaktieren Sie mich zu Ihrem Anliegen für ein kostenloses Erstgespräch!
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