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Als Sachverständiger für Tischlerei und Zimmerei = Gutachter für den ganzen Bau?! In Fertighaus-Bau und Sanierung!
Ich bin der Überzeugung, dass ein guter Handwerker – gleich welchen Gewerkes – den baulichen Zusammenhang erfassen und immer im Blick seines Handels haben muss. Seit jeher ist es so, dass ursprünglich der Zimmerer für alle konstruktiven Holzarbeiten zuständig war: vom Fachwerk über den Dachstuhl bis hin zu Fenstern und Türen. Später haben sich u.a. die Tischler spezialisiert. Prinzipiell wirken heute viele Gewerke an einem Hausbau mit. Nur eine gute Abstimmung zwischen den einzelnen Gewerken stellt sicher, dass ein Haus fachgerecht erstellt wird.
Die zunehmende Zergliederung der Gewerke geht einher mit einer Aufgabenverteilung am Bau. An vielen Stellen entsteht ein so genanntes „Gewerkeloch“: das sind Schnittstellen der ausführenden Gewerke, die viel zu häufig „dem anderen“ überlassen werden. Und damit ist der Schaden unvermeidlich: Für die Abdichtung des Fensters zur Fassade hin ist wer zuständig? Der Tischler, der die Fenster einbaut? Der Maurer, der anschließend die Fassade putzt? Der Hausherr selbst? Oder macht es nichts, wenn die Fuge offen bleibt? Es gibt viele derartige ungeregelte Übergänge an einem Haus und seit jeher ist es erforderlich, dass die Gewerke untereinander kommunizieren und ihre Arbeiten abstimmen. Heutzutage wird das aber viel zu selten praktiziert.
Kontaktieren Sie mich zu Ihrem Anliegen für ein kostenloses Erstgespräch!
Tel.: + 49 (0) 3 38 41 / 44 11 46
Mobil: + 49 (0) 170 / 10 17 635

Warum Bauherren mir als BauSachverständigen bei Fertighausbau und Sanierung vertrauen (können)
Ob beim Verfassen von Gutachten, bei der Begleitung von Hausbau-Projekten oder auch bei Endabnahmen habe ich eines festgestellt: es geht um mehr als nur Qualitätssicherung.
Neben dem neuen Zuhause geht es auch um große Beträge, die für die Erstellung eines Hauses oder für manche Handwerksleistungen veranschlagt werden. Für eine Familie sind es Investitionen, die dauerhafte Werte schaffen sollen und müssen.
Aus diesem Grund ist es wichtig, diese Maßnahmen auch zeitnah von einem spezialisierten und qualifizierten ö.b.u.v. Sachverständigen überprüfen zu lassen. Gegebenenfalls sind Mängel anzumelden und fachgerecht beseitigen zu lassen, bevor ein kostenintensiver und langwieriger Streit über deren Ursachen entbrennen kann.
Geprüfte Sicherheit
Nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden vor ihrer Ernennung auf Tauglichkeit und vor allem auf ihre überdurchschnittlichen Kenntnisse geprüft. Neben diesen fachlichen Bereichen werden sie in speziellen Rechtsgebieten geschult.
Sachlich und neutral
Bei der Begutachtung stehen sich unterschiedliche Meinungen gegenüber. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bin ich angehalten, objektiv Abweichungen von den geltenden Regelwerken festzustellen und zu dokumentieren.
Aktueller Wissensstand
Fortbildung ist Pflicht. In jedem Jahr sind Weiterbildungsmaßnahmen in relevanten Fachbereichen nachzuweisen. Nur so kann der ö.b.u.v. Sachverständige immer auf dem aktuellen Wissensstand sein und diese Kenntnisse in seiner Tätigkeit anwenden.
Lösungen finden
So unterschiedlich die Meinungen der Parteien sind, kann ich bei Bedarf Lösungsvorschläge unterbreiten. Diese Empfehlungen basieren auf den jeweils aktuell geltenden Normen und Regelwerken sowie auf meiner langjährigen praktischen Erfahrung.


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